Weltweit gilt basierend auf dem Wassenaar-Abkommen, dass die Ausfuhr von inertialen Messgeräten, Systemen und Sensoren mit der Fähigkeit einer kreiselbasierten Nordsuche (Gyro Compassing) der Exportkontrolle unterliegt. In Deutschland ist hierfür das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) zuständig. Geregelt ist die Ausfuhrkontrolle in den entsprechenden Ausfuhrverordnungen und sie ist anzuwenden für "Dual-Use" Güter, wenn sich der Endkunde oder/und der Einsatzort außerhalb der Europäischen Union (EU) befindet. Befinden sich Endkunde oder/und Einsatzort in der Schweiz, in Japan, in Norwegen, in den USA, in Kanada, in Australien oder in Neuseeland (sog. Länder, die durch die Allgemeine Genehmigung EU001 abgedeckt sind), erfolgen die obligatorische Meldung der Verbringung an das BAFA und die Beachtung der MTCR-Bestimmungen direkt durch iMAR Navigation und es bedarf keines zusätzlichen administrativen Aufwands durch den Kunden. iMAR ist lizensiert, den EU001 Prozess durchzuführen.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in die / aus der EU ist, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert / genehmigt ist, gemäß EG VO 428/2009 strafbar nach §18 V Nr.1 AWG. Beachten Sie daher unbedingt die Angaben zur Genauigkeit von Importen und Exporten inertialer Messsysteme.
So ist jedes Messsystem, welches einen Bias < 1.25 mg bzw. < 0.5 °/h oder einen Beschleunigungssensor-Skalenfaktor < 0.125 % aufweist, gemäß Dual-Use-Verordnung und MTCR Regularien genehmigungspflichtig.
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