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Export- und Trade Compliance-Richtlinien für Inertialmesssysteme und inertiale Sensoren

Je nach Genauigkeitsklasse von inertialen Komponenten und/oder Ursprung der originären Entwicklung (industriell / militärisch) kann der Einsatz eines Inertialmesssystems einer Exportkontrolle unterliegen. Folgende Links können Ihnen bei der Beurteilung helfen, ob und welche Exportbeschränkungen bestehen.

Weltweit gilt basierend auf dem Wassenaar-Abkommen, dass die Ausfuhr von inertialen Messgeräten, Systemen und Sensoren mit der Fähigkeit einer kreiselbasierten Nordsuche (Gyro Compassing) der Exportkontrolle unterliegt. In Deutschland ist hierfür das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) zuständig. Geregelt ist die Ausfuhrkontrolle in den entsprechenden Ausfuhrverordnungen und sie ist anzuwenden für "Dual-Use" Güter, wenn sich der Endkunde oder/und der Einsatzort außerhalb der Europäischen Union (EU) befindet. Befinden sich Endkunde oder/und Einsatzort in der Schweiz, in Japan, in Norwegen, in den USA, in Kanada, in Australien oder in Neuseeland (sog. Länder, die durch die Allgemeine Genehmigung EU001 abgedeckt sind), erfolgen die obligatorische Meldung der Verbringung an das BAFA und die Beachtung der MTCR-Bestimmungen direkt durch iMAR Navigation und es bedarf keines zusätzlichen administrativen Aufwands durch den Kunden. iMAR ist lizensiert, den EU001 Prozess durchzuführen.

Zusätzlich zu dem international gültigen Wassenaar-Abkommen gibt es Systeme und Komponenten, die den nationalen Exportkontroll-Regularien unterliegen. Zuständige Behörde z.B. in den USA (dort sind z.B. die sog. ITAR Regularien ein bekanntes Beispiel) ist das Department of State/ Bureau of Industry and Security. Für Komponenten, welche den (Re-)Exportkontrollregularien der USA, Canada, Frankreich usw. unterliegen, beantragt iMAR Navigation die entsprechenden Genehmigungen für den Kunden oder unterstützt diesen entsprechend.

Aufgrund unseres Monitorings im Bereich Trade Compliance informieren Sie uns bitte über alle re-export/ re-transfer - Aktivitäten und Absichten. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit gerne zur Verfügung!

Wichtige rechtliche Hinweise:

  • Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Für die Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Seite bereitgestellten Informationen und Links übernimmt iMAR Navigation jedoch keinerlei Gewähr.
  • Für die Bereitstellung korrekter und vollständiger Informationen an den Exporteur (iMAR Navigation) ist ausschließlich der Käufer der möglicherweise exportkontrollpflichtigen Güter verantwortlich. Der Käufer ist ferner dafür verantwortlich, dass über die gesamte Lebensdauer dieser Güter die jeweils gültigen Exportgesetzte und -genehmigungspflichten durch den Endanwender eingehalten werden.
  • Die Einfuhr und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in die / aus der EU ist, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert / genehmigt ist, gemäß EG VO 428/2009 strafbar nach §18 V Nr.1 AWG. Beachten Sie daher unbedingt die Angaben zur Genauigkeit von Importen und Exporten inertialer Messsysteme.
    So ist jedes Messsystem, welches einen Bias < 1.25 mg bzw. < 0.5 °/h oder einen Beschleunigungssensor-Skalenfaktor < 0.125 % aufweist, gemäß Dual-Use-Verordnung und MTCR Regularien genehmigungspflichtig. 

Kontakt – Exporthinweise – Deutsche Links (ohne Gewähr):

Bundesamt für Ausfuhrkontrolle:

Kontakt – Exporthinweise – USA Links (ohne Gewähr):

U.S. Department of State (DDTC) - International Traffic in Arms Regulations (ITAR):

Bureau of Industry an Security (BIS) - Export Administration Regulations (EAR):

Kontakt – Hinweise und Informationen – EU Links (ohne Gewähr):


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